ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN JMA-DISTRIBUTION INTERNATIONAL & SOLUTIONS

Artikel 1 PRÄAMBEL:

Es wird zwischen dem Kunden und JMA-Distribution International & Solutions SAS (mit einem Kapital von 5.000 Euro, RCS NANCY Nr. 927 780 031, Hauptsitz 2 rue Malherbe, 54630 RICHARDMENIL) vereinbart.

Im Folgenden das „Unternehmen“, das die folgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) akzeptiert. Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jede juristische Person, die die vom Unternehmen verkauften Werkzeuge oder Produkte und Dienstleistungen (die Produkte) kauft oder zu diesem Zweck Verhandlungen aufnimmt. Der Zweck der Bedingungen besteht darin, die Rechte und Pflichten des Unternehmens und des Kunden (zusammen die „Parteien“) im Zusammenhang mit jeder Dienstleistung oder Lieferung festzulegen, die das Unternehmen für den Kunden erbringt und der Rechnungsstellung unterliegt (der Vertrag in der). (bei Verkäufen über Vertriebsnetze oder über Händlerstandorte). Die Bedingungen kommen durch ihre Einbeziehung in ein etwaiges Angebot, eine etwaige Bestellung, eine etwaige Auftragsbestätigung oder eine Rechnung unmittelbar nach der Installation oder Lieferung in das Verhältnis zwischen den Parteien zustande. Sie gelten ab Beginn der Beziehung zwischen den Parteien. Sie bilden die Grundlage für die Verhandlungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden. Der Kunde bestätigt, diese vollständig gelesen zu haben und verzichtet auf das Recht, sich bei etwaigen im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehenden Klauseln auf seine Einkaufsbedingungen zu berufen. Der Abschluss des Verkaufs zwischen den Parteien oder durch die Website des Händlers oder des Vertrags setzt die vollständige Annahme der Bedingungen voraus, unabhängig von den Klauseln, die möglicherweise in den Dokumenten des Kunden enthalten sind. Der Vertrag im Falle des Verkaufs über Vertriebsnetze oder des Verkaufs zwischen den Parteien oder des Verkaufs über die Händlerseite des Unternehmens kommt je nach Fall entweder zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des etwaigen Bestellformulars durch den Kunden zustande, entweder durch die Ausstellung einer etwaigen Auftragsbestätigung durch das Unternehmen oder schließlich durch die Annahme des etwaigen Lieferscheins durch den Kunden oder der Rechnung direkt nach der Installation oder Lieferung oder die Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Falle eines Kaufs von der Händlerseite von die Gesellschaft. Jede Beschwerde im Zusammenhang mit einer eventuellen Empfangs- oder Lieferbestätigung muss innerhalb von acht Tagen nach Absendung beim Unternehmen eingehen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AGB einerseits und dem Angebot, dem etwaigen Bestellformular, der etwaigen Auftragsbestätigung oder der etwaigen Rechnung oder direkt nach der Installation oder Lieferung andererseits handelt es sich um das mögliche Angebot, den möglichen Kauf Maßgeblich ist die Bestellung, die eventuelle Auftragsbestätigung oder die Rechnung direkt nach der Montage bzw. Lieferung. Diese Präambel gilt für direkte physische Verkäufe zwischen den Parteien, aber auch für Verkäufe, die über die Händlerseite des Unternehmens oder über Zwischenhändler getätigt werden, sofern dies der Fall ist.

Artikel 2 PREIS

Die Preise richten sich nach den wirtschaftlichen Bedingungen am Tag des möglichen Angebots oder gegebenenfalls nach dem Bestellformular bei physischer Bestellung zwischen den beiden Parteien oder nach der Bestellung bei Bestellung über die Händlerseite des möglichen Unternehmens und ggf können je nach Schwankungen der Lieferantenpreise geändert werden. Sie können jederzeit entsprechend der Schwankung der Kosten ihrer Bestandteile unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung geändert werden. Die Preise gelten für ein- oder ausgebaute bzw. bei uns im Werk bestellte und bar bezahlte Geräte, sofern nicht ausdrücklich Versandkosten angegeben sind.

Artikel 3 FRISTEN

Die in den Angeboten genannten Fristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Ihre Überschreitung kann, aus welchem ​​Grund auch immer, nicht die Annullierung laufender Bestellungen rechtfertigen oder zu Vertragsstrafen oder einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung führen. Insbesondere erklärt sich der Kunde über die auf dem Markt bestehende Knappheit an elektronischen oder mechanischen Komponenten, aus denen das Produkt besteht, und an bestimmten Materialien informiert und erkennt an, dass diese Situation zu Lagerengpässen führen kann, die zu einer Verlängerung der Lieferzeiten des Produkts führen können , oder einfach wegen der Zeit, die für die Herstellung benötigt wird.

Artikel 4 STORNIERUNG

Im Falle einer möglichen Aussetzung oder Stornierung von Bestellungen nach deren Bestätigung bleiben die Preise und Zahlungsfristen erhalten.

Artikel 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Bestellungen über die Händlerseite des Unternehmens erfolgen vollständig in bar, entweder durch sichere Zahlung per Kreditkarte oder per Überweisung. Ohne vollständige Bezahlung der Bestellung wird keine Bestellung berücksichtigt. Die Lieferungen erfolgen in chronologischer Reihenfolge der eingegangenen und eingezogenen Zahlungen. Für Verträge bei Verkäufen über Vertriebsnetze gelten die in den Angeboten und in den Auftragsbestätigungen genannten Fristen. Generell behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Zahlungsgarantie für die Produkte zu verlangen und per Nachnahme zu versenden. Bei verspäteter Zahlung werden automatisch und ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in Höhe des Zwölffachen des in Handelsangelegenheiten geltenden gesetzlichen Zinssatzes fällig. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen bei Netzwerkverkaufsverträgen im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, laufende Bestellungen auszusetzen oder zu stornieren, unbeschadet anderer Rechtsmittel. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Für jedes andere mögliche Produkt, das das Unternehmen verkaufen könnte, ohne über die Website des Händlers zu gehen, sollte klargestellt werden, dass der Vertrag im Falle eines Verkaufs über das Netzwerk automatisch gekündigt werden kann, wenn der Kunde nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt. seitens des Unternehmens auf ausschließliches Verschulden des Kunden, nach einfacher Mitteilung per Einschreiben. Sollte ein solcher Fall eintreten, ermächtigt der Kunde das Unternehmen von nun an uneingeschränkt, die vertragsgegenständlichen Produkte auf erstes Anfordern zurückzunehmen. Das Unternehmen behält die erhaltenen Anzahlungen für Wertminderungen und verschiedene Schäden ein und behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen den Kunden einzuleiten. Darüber hinaus wird je nach Produkt und auch dann, wenn für das Produkt keine Deinstallation erforderlich ist, eine Pauschalgebühr von fünfhundertfünfzig Euro ohne Steuern pro Produkt zur Deckung der Reise-, Unterbringungs- und Deinstallationskosten in Rechnung gestellt. Wenn das Unternehmen ein anderes Produkt als den pneumatischen Kabinenlift EASY-CAB auf der Maschine eines Kunden installiert, ist der Preis für dieses Produkt und den Installationsservice zum Zeitpunkt des Erhalts des installierten Produkts per Scheck zu zahlen. In Ausnahmefällen kann die Zahlung per Banküberweisung nach Ermessen des Unternehmens akzeptiert werden.

Artikel 6 TRANSPORT – VERSICHERUNG

Die Waren reisen immer auf Gefahr des Empfängers, unabhängig von der Transportart, in Frankreich oder im Ausland. Verpackungen werden vom Unternehmen nicht zurückgenommen. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Lieferungen bei Ankunft zu überprüfen. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts der gelieferten Waren, auch nur teilweise, obliegt es dem Kunden, alle Vorbehalte gegenüber dem Spediteur auf dem Frachtbrief anzugeben; sowie jeden Vorfall außergerichtlich oder per Einschreiben an den Beförderer innerhalb der gesetzlichen Frist zu melden; sowie alle nützlichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Rechte zu schützen.

Artikel 7 KONTROLLE UND BESCHWERDEN

Die Überprüfung und Kontrolle der Qualität und Quantität der gelieferten Werkzeuge oder Materialien darf in keinem Fall acht Tage nach Erhalt der Ware überschreiten. Jeglicher Anspruch nach Ablauf dieser Frist gilt als ungültig.

Artikel 8 GARANTIE

Auf die über die Händlerseite verkauften Produkte gewährt das Unternehmen eine dreijährige Garantie. Sie läuft ab dem Liefer- oder Installationsdatum für alle anderen Produkte, sofern zutreffend. Die Garantie beschränkt sich strikt auf die Wiederherstellung der Waren auf dem Gelände des Unternehmens (ohne Transportkosten) oder auf den Ersatz der als mangelhaft anerkannten Lieferungen, wobei etwaige Implementierungskosten beim Kunden von dieser Garantie ausgeschlossen bleiben. Diese Garantie deckt keine Folgen ab, die auf normalen Verschleiß von Teilen, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Produkts zurückzuführen sind. Sie deckt auch nicht die Folgen der festgestellten Mängel ab. Niemand darf sich bei der Gewährung einer Entschädigung auf den Widerspruch oder eventuelle Bemerkungen einer Kontrollstelle im Zusammenhang mit der Umsetzung der vom Unternehmen gelieferten Produkte berufen. Zum Zeitpunkt der Lieferung ist das Werkzeug oder Produkt je nach Produkt oder Werkzeug entweder einer Maschine oder einem Fahrzeug oder einer Flotte zugeordnet. Der Kunde erlischt von der Garantie, wenn das Werkzeug oder Produkt verändert, geöffnet oder entgegen den üblichen Empfehlungen verwendet wurde. Zur Geltendmachung seiner Rechte ist der Kunde verpflichtet, den/die Lieferschein(e) bzw. das/die Montageprotokoll(e) aufzubewahren. Bei Eingriffen in das Werkzeug oder Produkt oder einer unsachgemäßen Verwendung oder Verwendung für dessen Verwendung oder Bestimmung, bei ungeeigneter Lagerung sowie in dem Fall, in dem das Werkzeug oder Produkt vom Unternehmen nicht verwendet wurde, entfällt die Garantie für den Kunden oder durch eine zur Nutzung autorisierte Person. Die Haftung des Unternehmens ist auf den Preis des verkauften Produkts oder Werkzeugs beschränkt. Der Kunde muss die Nutzungsbedingungen der verkauften Werkzeuge oder Produkte respektieren und diese gemäß den technischen Vorschriften und Anwendungshinweisen verwenden, die in der vom Unternehmen bereitgestellten Bedienungsanleitung angegeben sind. Andernfalls verliert der Kunde sofort und vollständig den Anspruch auf die vertragliche Garantie, die für die über die Händlerseite verkauften Werkzeuge oder Produkte gilt. Das Unternehmen macht keine Angaben zur Geschwindigkeit des Anhebens oder Absenkens einer LKW-Kabine. Tatsächlich ist zu beachten, dass bei einem Luftkompressor mit einer Kapazität von weniger als 1100 Litern pro Minute die Leistung beim Anheben und Absenken der Die Kabine wird nicht verkleinert, ideal ist ein Kompressor mit einer Mindestkapazität von 1500 Litern Luft pro Minute. Eine Reklamation im Falle der Nichteinhaltung dieser Informationen kann unter keinen Umständen Gegenstand eines Antrags auf vollständige oder teilweise Rückerstattung oder einer anderen teilweisen oder vollständigen Entschädigung sein. Das Gleiche gilt für den „Vierkant“-Abtrieb des EASY-CAB-Werkzeugs, denn für die Marken MAN und MERCEDES ist eine Verlängerung mit einem Sechskant von 30 mm vorgesehen, und für andere Marken ist auch eine Stecknuss mit einem Sechskant von 22 mm vorgesehen. Es dürfen nur diese beiden Zubehörteile verwendet werden. Wenn wir nach der Begutachtung feststellen, dass der „Vierkant“ des EASY-CAB-Abtriebs abgenutzt und abgerundet ist, wodurch das EASY-CAB-Werkzeug nicht mehr effizient arbeiten kann, ist dies ein Beweis dafür, dass andere Verlängerungen oder Steckschlüsseleinsätze verwendet wurden. Der Austausch der „Vierkant“-Werkzeugantriebswelle wird ohne Berufung abgelehnt. Tatsächlich sind diese beiden Verlängerungen ausdrücklich perfekt und auf das EASY-CAB-Werkzeug abgestimmt; keine andere Verlängerung oder Werkstattsteckdose sollte sie ersetzen. Was den pneumatischen Motor des EASY-CAB-Geräts betrifft, so wird dieser ausschließlich mit trockener Luft betrieben; wenn Sie geölte Luft verwenden, übernimmt das Unternehmen keine Garantie. Diese Anweisungen müssen unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung führt dies systematisch zum Verzicht auf die Gewährleistung. Sofern ein Austausch oder eine Reparatur möglich ist, wird dies ebenso in Rechnung gestellt wie alle anderen mit diesem Vorgang verbundenen Kosten.

Artikel 9      PRODUKTENTWICKLUNG

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, sein Produktangebot ohne vorherige Information des Kunden weiterzuentwickeln und seine Händlerseite jederzeit ohne Verpflichtung zur Information des Kunden weiterzuentwickeln oder zu ändern.

Artikel 10 SCHADENSERSATZ & INTERESSEN

Der Kunde kann aus keinem Grund Schadensersatz verlangen, insbesondere im Falle eines Schadens, der nicht mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang steht.

Artikel 11 VERTRAULICHKEIT

Im Falle des Verkaufs über ein Vertriebsnetz verpflichtet sich der Kunde (alleiniger Vertriebshändler oder nicht), die ihm vom Unternehmen gewährten Preise sowie alle Informationen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Betrieb der Produkte nicht an Dritte weiterzugeben. Dieser Artikel betrifft nicht Verkäufe über die Händlerseite

Artikel 12 Eignung der Produkte

Der Kunde bestätigt, dass er umfassend über die Art, Qualität und Verwendung des/der Werkzeuge(s) oder Produkte(s) informiert wurde. Er erklärt, dass das/die Werkzeug(e) bzw. Produkt(e) dem von ihm vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Folglich kann das Unternehmen nicht für die Ungeeignetheit der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck haftbar gemacht werden. Es erkennt an, dass es alle erforderlichen Informationen auf der Website des Händlers gefunden und den Kauf in voller Kenntnis der Ursache durchgeführt hat, und darf dies in keinem Fall tun Wir können Ihnen im Nachhinein keinen Vorwurf machen und in keinem Fall eine Entschädigung oder Erstattung welcher Art auch immer verlangen.

Artikel 13 EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Bestellungen über die Händlerseite des Unternehmens erfolgen vollständig in bar, entweder durch sichere Zahlung per Kreditkarte oder per Überweisung. Ohne vollständige Bezahlung der Bestellung wird keine Bestellung berücksichtigt. Bei Verträgen über den Verkauf über Vertriebsnetze bleibt das Unternehmen bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentümer der gelieferten Waren, ungeachtet des Übergangs der zivilrechtlichen Haftung und des Risikos der Waren auf den Kunden ab dem Tag der Lieferung. Solange der Preis nicht vollständig bezahlt ist, bleiben die gelieferten Produkte in der Obhut des Kunden, der die Risiken übernehmen und sie als „vernünftige Person“ aufbewahren muss. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware vor vollständiger Bezahlung weder zu verpfänden noch zu verändern, zu veräußern oder zur Sicherheit zu übereignen. Im Falle einer Pfändung nicht vollständig bezahlter Produkte verpflichtet sich der Kunde, das Unternehmen unverzüglich zu benachrichtigen.

Artikel 14 Gütliche Beilegung – ZUSTÄNDIGER GERICHTSSTAND

Was den Vertrieb durch den Aufbau eines Vertriebsnetzes betrifft, vereinbaren die Parteien im Falle von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Gültigkeit oder Ausführung des Vertrags, innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über das Bestehen einer Streitigkeit durch den Vertragspartner ihr Bestes zu geben einer Partei an die andere Partei, um den Streit gütlich beizulegen, insbesondere durch die Inanspruchnahme der Dienste eines Mediators. Die Wahl des Sitzes obliegt der Gesellschaft an ihrem Hauptsitz. Im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit der Ausführung eines Kaufvertrags oder der Zahlung des Preises sowie im Falle einer Streitigkeit im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung der oben genannten Klauseln und Bedingungen ist das Gericht am Sitz der Das Unternehmen ist alleiniger Gerichtsstand, unabhängig vom Ort der Lieferung, der akzeptierten Zahlungsart und auch im Falle eines Garantieanspruchs oder mehrerer Beklagter. Dieser Artikel betrifft nicht den Verkauf über die Händlerseite des Unternehmens.

Über EASY-CAB

Entdecken Sie EASY-CAB, die revolutionäre Lösung für die LKW-Wartung, die den Aufwand reduziert und die Hebezeit und den Aufwand reduziert. EASY-CAB verspricht eine erhebliche Zeitersparnis, reduziert Anstrengungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen, was zu weniger Arbeitsunterbrechungen führt. 

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